Denkmalschutz AfA

DENKMALSCHUTZ AFA

Denkmalimmobilie mit direkter Anbindung an Intel
Burg
Wohneinheiten
44
Flächen
62,00 - 111,00 m²
Kaufpreise
293.009 - 494.950 €
Denkmal
Idyllisches Denkmal mit hoher KfW-Förderung 15 km südwestlich von Leipzig
Lützen
Wohneinheiten
14
Sanierungsanteil
80 %
Flächen
56,00 - 94,00 m²
Kaufpreise
235.620 - 396.900 €
Denkmal
Denkmal mit hoher Energieeffizienz kurz vor Magdeburg
Schönebeck (Elbe)
Wohneinheiten
11
Flächen
39,49 - 92,49 m²
Kaufpreise
155.986 - 365.336 €
Denkmal
Denkmalimmobilie mit KFW-Förderung und hohen steuerlichen Vorteilen im Alten Land
Hollern-Twielenfleth
Wohneinheiten
5
Flächen
123,58 - 245,10 m²
Kaufpreise
526.243 - 850.189 €
Denkmal

Denkmalschutz zahlt sich aus

Unter Denkmalschutz stehende Gebäude sind Lichtblicke in modernen, kurzlebigen Stadtbildern. Damit auch Gebäude mit langer Tradition weitgehend erhalten bleiben, hat der Fiskus dem Anleger den Erwerb denkmalgeschützter Immobilien schmackhaft gemacht. Über die "Absetzung zur Abnutzung", kurz AfA, kann er einen stattlichen Teil seiner Anschaffungs- und Sanierungskosten steuerlich absetzen und somit seine Einkommensteuerlast erheblich senken. Besonders die Denkmalschutz AfA zahlt sich für Investitionen in unter Denkmalschutz stehende Gebäude aus. Dabei kann der Erwerber die Immobilie als reine Kapitalanlage betrachten oder für sich selbst nutzen.
 

Modernisierungs- und Sanierungskosten absetzen

Wer sich ein nach geltendem Landesrecht nachweisbar unter Denkmalschutz stehendes Gebäude kauft, um es entweder selbst zu bewohnen oder zu vermieten, kann über die Denkmalschutz AfA seine Modernisierungskosten über einen Zeitraum von insgesamt 12 Jahren absetzen. Dabei kann er in den ersten acht Jahren, einschließlich dem Jahr der Modernisierung, 9% der angefallenen Sanierungskosten steuerlich geltend machen und für weitere vier Jahre noch 7%. Da Modernisierungskosten leicht in die Hundertausende gehen können, kann der Neueigentümer eines Denkmalschutzgebäudes bei Sanierungsaufwendungen von beispielsweise 300.000,- Euro acht Jahre lang 27.000,- Euro steuerlich geltend machen und die letzten vier Jahre noch 21.000,- Euro. Diese kleine Beispielrechnung zeigt schon, dass alleine die Denkmalschutz AfA den Erwerb einer denkmalgeschützten Immobilie lukrativ macht. Die gesetzlichen Grundlagen hierzu finden sich im Einkommensteuergesetz §7i. 
 

Zusätzlich mit der linearen Abschreibung sparen

Die Kaufkosten für eine Immobilie können zusätzlich abgesetzt werden in einer sogenannten "linearen AfA". Das meint, dass der Absetzungsbetrag über den gesamten Zeitraum gleich bleibt. Für Gebäude, die vor 1925 errichtet wurden, sind das 2,5%, die über einen Zeitraum von vierzig Jahren abgesetzt werden können. Für Gebäude ab 1925 gelten 2% AfA über fünfzig Jahre. Dabei stellt sich die Frage, wovon die zwei bzw. zweieinhalb Prozent geltend gemacht werden können. Sie beziehen sich auf die Anschaffungs- also Kaufkosten des reinen Gebäudewertes. Das bedeutet, der Grundstückswert wird vom Gesamtkaufpreis abgezogen. Damit sichert sich der Immobilienerwerber zusätzlich zur Denkmalschutz AfA eine kleine, aber stetige Abschreibungsmöglichkeit. 
 

Warum ein Denkmalschutzgebäude kaufen?

Mittlerweile hat der Fiskus die meisten Steuersparmodelle weitgehend reduziert oder gänzlich abgeschafft. Die Denkmalschutz AfA ist die einzige Möglichkeit, wirklich erheblich Steuern zu sparen, die noch übriggeblieben ist. Dem Staat ist der Erhalt historischer und denkmalgeschützter Gebäude ein echtes Anliegen. Deshalb wird mit Steuererleichterungen der Erwerb solcher Objekte ausdrücklich gefördert. Neben der lukrativen Steuerersparnis ist aber auch das Gefühl, Eigentümer einer denkmalgeschützten Immobilie zu sein, unbezahlbar. Nicht selten bleiben Besucher in Städten vor Denkmalschutzgebäuden stehen, um diese zu bewundern. Es erfüllt einen dabei mit nicht geringem Stolz, von sich behaupten zu können, das wunderschöne Fotomotiv gehöre einem.